Gemeindenachricht

Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 18. Januar 2010


Tagesordnung

  1. Frageviertelstunde nach § 33 Abs. 4 GemO (Zuhörer)
  2. Bekanntgabe der in nichtöffentlicher Sitzung gefassten Beschlüsse
  3. Baugesuche
    a) Kolpingstraße 31, Steinach, Flst. Nr. 3193
    Abbruch der Garagen/Schuppen, Erweiterung des Wohnhauses durch einen Anbau mit Carport, Umbau in ein Zweifamilienwohnhaus
    b) Halderweg 11, Welschensteinach, Flst. Nr. 20/3
    Errichtung einer Doppelgarage
    c) Untertal 30, Welschensteinach, Flst. Nr. 166/1
    Befristete Errichtung eines Behelfsbaus
    d) Tannenwaldweg 11, Welschensteinach, Flst. Nr. 100/17
    Neubau eines Carports
    - Beratung und Beschlussfassung
  4. Bau eines Rad- und Gehweges entlang der K 5358 zwischen Haslach und Steinach durch das Landratsamt Ortenaukreis
    - Erstellen einer Straßenbeleuchtungsanlage
    - Beratung und Beschlussfassung
  5. Steinbruch auf den Grundstücken Flst. Nr. 2541 und 2542 in Steinach
    - Antrag auf Verlängerung der Abbaugenehmigung
    - Beratung und Beschlussfassung
  6. Einbringung des Haushaltsplanentwurfs für das Jahr 2010
    - Information und Beratung
  7. Nutzungsbedingungen für das Haus der Vereine und der Jugend
    - Beratung und Beschlussfassung
  8. Änderung der Sperrzeitenregelung für Gaststätten und öffentliche Veranstaltungen
    - Beratung und Beschlussfassung
  9. Anfragen nach § 24 Abs. 4 GemO (Gemeinderäte)
  10. Verschiedenes

In der ersten Sitzung des Jahres 2010 befasste sich das Ratsgremium zunächst mit verschiedenen Baugesuchen. Der Erweiterung eines Wohnhauses in der Kolpingstraße, der Errichtung einer Doppelgarage im Halderweg, der befristeten Errichtung eines Behelfsbaus im Untertal sowie dem Antrag auf Neubau eines Carports im Tannenwaldweg hat der Gemeinderat sein Einvernehmen erteilt.

Bau eines Radweges entlang der Kreisstraße zwischen Haslach und Steinach

Der Gemeinderat hat beschlossen, im Bereich der künftigen Überquerungshilfe am neuen Radweg zwischen Steinach und Haslach eine Beleuchtung anzubringen. Die Kosten hierfür belaufen sich auf ca. 9.500 Euro.

Steinbruch in Steinach – Antrag auf Verlängerung der Abbaugenehmigung

Der Gemeinderat hat dem Antrag auf Verlängerung der Abbaugenehmigung im Rahmen der im Jahre 2003 erteilten Genehmigung unter dem Hinweis auf weiterhin reduzierten Einsatz des Sprengstoffes und unter Anerkennung der Ausgleichs- und Eingriffsbilanzierung durch den Naturschutz statt gegeben.

Einbringung des Haushaltsplanentwurfs für das Haushaltsjahr 2010

Die Gemeindeverwaltung hat in der Sitzung den Entwurf des Haushaltsplanes 2010 eingebracht. Er umfasst im laufenden Betriebshaushalt eine Summe von 6,9 Mio. Euro und im Investitionshaushalt eine Summe von 1,18 Mio. Euro. Auf Grund der schwierigen konjunkturellen Lage muss die Gemeinde mit drastisch wegbrechenden Steuereinnahmen und dramatisch steigenden Umlagen an Kreis und Land kämpfen. So verschlechtert sich das sog. Steuersaldo vom Jahre 2008 auf das Jahr 2010 um 1,55 Mio. Euro. Dies bedeutet, dass einnahmeseitig auf ein Schlag über 20 % der Gelder wegbrechen. Auf Grund der Einnahmeausfälle ist es nicht möglich, den laufenden Betrieb vollständig abzudecken, so dass aus dem Investitionsbereich eine Zuweisung in Höhe von 330.000 Euro an den Verwaltungshaushalt erfolgen muss. Der Investitionshaushalt wird in erster Linie finanziert durch Grundstückserlöse, Zu-schüsse aus dem Konjunkturprogramm und Erschließungs- und Anliegerbeiträge. Auf der Ausgabenseite sind an Bauvorhaben die Erschließung im Mittelgrün, II. Bau-abschnitt, die Herstellung der Entwässerungsgräben, die energetische Sanierung der Turnhalle und verschiedene kleinere Maßnahmen eingeplant. Eine Kreditaufnahme ist nicht vorgesehen; vielmehr soll eine planmäßige Schuldentilgung dieses Jahr trotz der konjunkturellen Schwierigkeiten vorgenommen werden.

Nutzungsbedingungen für das Haus der Vereine und Jugend

Der Gemeinderat hat beschlossen, den Vereinsraum nur für vereinsnahe Veranstal-tungen und Proben frei zu geben. Eine externe Nutzung soll auf Grund der Örtlichkeit und Parkplatzsituation nicht möglich sein.

Änderung der Sperrzeitenregelung

Der Gemeinderat hat eine Rechtsverordnung erlassen, wonach die Sperrzeit entgegen der Landesregelung in der Nacht auf Samstag und in der Nacht auf Sonntag wie bisher auf 3.00 Uhr festgelegt wird. Die weitergehende landeseinheitliche Regelung soll für Steinach nicht gelten.

In der anschließenden nichtöffentlichen Sitzung hat sich der Gemeinderat mit Grundstücksangelegenheiten sowie Personalfragen befasst.