Gemeindenachricht
Falligkeit der 1. Grundsteuer-Vierteljahresrate und der 1. Gewerbesteuer-Vierteljahresrate
04.02.2010
Am 15.02.2010 ist die erste Grundsteuer-Vierteljahresrate und die erste Gewerbesteuer-Vierteljahresrate für das Jahr 2010 zur Zahlung fällig. Die Höhe der jeweiligen Raten ist aus den Steuerbescheiden, die Ihnen bereits zugestellt wurden, ersichtlich. Für Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.
Wir bitten bei Überweisung der Raten um Angabe des entsprechenden Buchungszeichens, da diese eine genaue Buchung der Zahlungen wesentlich erleichtert.
Die Teilnehmer am Abbuchungsverfahren bitten wir, für Deckung Ihres Kontos zu sorgen.
Im übrigen möchten wir bei dieser Gelegenheit nochmals auf die Möglichkeit der Teilnahme am Abbuchungsverfahren hinweisen. Die Bankeinzugsermächtigung geben Sie bitte ausgefüllt und unterschrieben auf dem Rathaus wieder ab.
Bürgermeisteramt Steinach
Rechnungsamt
Die Bankeinzugsermächtigung kann hier herungergeladen werden.