Gemeindenachrichten
Bericht aus der Gemeinderatssitzung am 29. Januar 2018
07.02.2018
Tagesordnung
- Frageviertelstunde nach § 33 Abs. 4 GemO (Zuhörer)
- Bauanträge
a) Mühlsbach 17, Welschensteinach, Flst. Nr. 406 Renovierung der Erdgeschosswohnung mit Ausbau der Stallräume und Scheune im Dachgeschoss, Anbau eines Wohnzimmers und einer Heizung mit Hackschnitzellager sowie Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis und Zulassung einer Grundstückskläranlage
b) Untertal 15, Welschensteinach, Flst. Nr. 134
Errichtung von zwei Hühnermobilen
- Beratung und Beschlussfassung - Aufstellung des Bebauungsplanes „Allmend“ (Sondergebiet) in Haslach
- Frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
7. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Haslach-Umland für die Betriebserweiterung des Gartenbaubetriebes, Gemarkung Bollenbach
- Frühzeitige Anhörung
- Beratung und Beschlussfassung - Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Jahr 2018
- Beratung und Beschlussfassung - Adlerplatzumgestaltung – Verkehrsführung
- Beratung und Beschlussfassung - Annahme von Spenden durch die Gemeinde Steinach
- Beratung und Beschlussfassung - Erklärung über den Verzicht auf ein Vorkaufsrecht/Erteilung der Genehmigung nach §§ 144 und 145 BauGB aufgrund förmlich festgelegtem Sanierungsgebiet
- Anfragen nach § 24 Abs. 4 GemO (Gemeinderäte)
- Bekanntgaben der Gemeindeverwaltung
Bericht
In der öffentlichen Sitzung am 29. Januar 2018 fasste der Gemeinderat folgende Beschlüsse:
Baugesuche
Mühlsbach 17, Welschensteinach, Flst. Nr. 406Renovierung der Erdgeschosswohnung mit Ausbau der Stallräume und Scheune im Dachgeschoss, Anbau eines Wohnzimmers und einer Heizung mit Hackschnitzellager sowie Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis und Zulassung einer Grundstückskläranlage
Das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB wird hergestellt.
Im Hinblick auf den Antrag auf Erteilung einer wasserrechtlichen Erlaubnis und Zulassung einer Grundstückskläranlage werden keine Bedenken geäußert.
Untertal 15, Welschensteinach, Flst. Nr. 134
Errichtung von zwei Hühnermobilen
Das Einvernehmen der Gemeinde gemäß § 36 BauGB wird hergestellt.
Aufstellung des Bebauungsplanes „Allmend“ (Sondergebiet) in Haslach
- Frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
7. punktuelle Änderung des Flächennutzungsplanes der Verwaltungsgemeinschaft Haslach-Umland für die Betriebserweiterung des Gartenbaubetriebes, Gemarkung Bollenbach
- Frühzeitige Anhörung
Da die Belange der Gemeinde Steinach nicht betroffen sind, werden keine Anregungen vorgetragen.
Haushaltssatzung und Haushaltsplan für das Jahr 2018
Der Gemeinderat stimmt dem Haushaltsplan 2018 zu und beschließt aufgrund der §§ 4 und 81 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der derzeit gültigen Fassung folgende Haushaltssatzung für das Jahr 2018:
§ 1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt
Der Haushaltsplan wird festgesetzt
1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beiträgen | EUR |
1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von | 8.885.500 |
1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von | 8.698.100 |
1.3 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von | 187.400 |
1.4 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von | 0 |
1.5 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von | 0 |
1.6 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.4 und 1.5) von | 0 |
1.7 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.3 und 1.6) von | 187.400 |
2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen | EUR |
2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 8.677.400 |
2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von | 7.675.800 |
2.3 Zahlungsmittelüberschuss/-bedarf des Ergebnishaushalts (Saldo aus 2.1 und 2.2) von | 1.001.600 |
2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von | 2.763.500 |
2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von | 5.780.900 |
2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von | -3.017.400 |
2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von | -2.015.800 |
2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 1.850.000 |
2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von | 240.000 |
2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss/-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von | 1.610.000 |
2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von | -405.800 |
§ 2 Kreditermächtigung
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf |
1.850.000 EUR |
davon für die Ablösung von inneren Darlehen auf | 0 EUR. |
§ 3 Verpflichtungsermächtigungen
Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf | 1.710.000 EUR. |
§ 4 Kassenkredite
Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 600.000 EUR. |
§ 5 Steuersätze
Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt | v. H. |
1. für die Grundsteuer | |
a) für die land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf | 320 |
b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf | 370 |
der Steuermessbeträge; | |
für die Gewerbesteuer auf | 350 |
der Steuermessbeträge |
Adlerplatzumgestaltung – Verkehrsführung
Die Einbahnstraßenregelung in der Badener Straße soll bis zum Abzweig Richtung Hauptstraße verlängert werden.Die Situation an der Kreuzung Badener Straße / Georg-Schöner-Straße / Hauptstraße soll durch geeignete Mittel entschärft werden.