Dienstleistungen A-Z
Wohnsitz anmelden
Wenn Sie in eine andere Stadt oder Gemeinde ziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen an Ihrem neuen Wohnsitz anmelden.
Sie ziehen um.
Für die Anmeldung müssen Sie persönlich bei der Gemeinde erscheinen, wo sie einen Ausdruck mit den über Sie gespeicherten Daten erhalten. Mit Ihrer Unterschrift bestätigen Sie die Richtigkeit der Daten.
Bitte informieren Sie sich vorab bei der zuständigen Stelle.
Familienangehörige oder Lebenspartner, die in derselben Wohnung wohnen, können einen Meldeschein gemeinsam verwenden.
Bitte bringen Sie zur Anmeldung folgende Unterlagen mit:
- Personalausweis oder Reisepass
- Ausweise der Familienangehörigen bei einem gemeinsamen Meldeschein
- Bescheinigung des Wohnungsgebers
Für Kinder, die keinen Kinderreisepass besitzen, legen Sie bitte die Geburtsurkunde vor.
Gleichzeitig mit der Wohnsitz-Anmeldung wird die Anschrift Ihrer Ausweisdokumente aktualisiert.
Innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug
keine
Ihr Wohnungsgeber ist verpflichtet, Ihnen den Einzug in die neue Wohnung schriftlich zu bestätigen. Legen Sie diese Bescheinigungen der Meldebehörde vor. Die Bestätigung des Wohnungsgebers ist auch elektronisch möglich. In diesem Fall erhalten Sie ein Zuordnungsmerkmal, über das die Bestätigung abgewickelt wird.
Nach der Anmeldung erhalten Sie eine Meldebestätigung für Ihre Unterlagen.
- § 17 Bundesmeldegesetz (BMG) (Anmeldung, Abmeldung)
- § 19 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mitwirkung des Wohnungsgebers)
- § 23 Bundesmeldegesetz (BMG) (Erfüllung der allgemeinen Meldepflicht)
- § 25 Bundesmeldegesetz (BMG) (Mitwirkungspflichten der meldepflichtigen Person)
- § 5 Baden-württembergisches Ausführungsgesetz zum Bundesmeldegesetz (BW AGBMG) (Führung und Aufgaben des zentralen Meldeportals)
- Allgemeine Verwaltungsvorschrift zur Durchführung des Bundesmeldegesetzes (BMGVwV)