Dienstleistungen A-Z
Friedhofsverwaltung
Jeder Mensch erlebt im Laufe seines Lebens den Tod einer ihm nahestehenden Person. In dieser Situation können Angehörige bei behördlichen Schritten von der Friedhofsverwaltung der Gemeinde Unterstützung erhalten.
Die Angehörigen müssen den Tod spätestens am darauffolgenden Werktag beim Standesamt melden. Eine Bestattung darf erst erfolgen, wenn alle erforderlichen Unterlagen vorliegen.
Insbesondere zu Fragen nach der geeigneten Grabstätte, den Nutzungszeiten, dem Standort des Grabes und der Anbringung von Grabmalen beraten wir Sie gerne.