Wahlscheinantrag online beantragen

Briefwahl zur Landtagswahl am 08.03.26 - Wahlscheinantrag bequem per Internet oder QR Code

Zur Landtagswahl am 08. März 2026 können Wahlscheine neben den herkömmlichen Beantragungsarten, d.h. persönlich oder schriftlich (Telefax, E-Mail) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 19 Abs. 1 Landeswahlordnung)
Eine telefonische Antragstellung ist nicht zulässig!


Wir bieten für Sie hier die Beantragung eines Wahlscheines per Internet an.
Bei Aufruf erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten.

Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen.
Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Ihre Daten werden dort bereits angezeigt. Beim Familiennamen erscheint nur der Anfangsbuchstabe gefolgt von einem *.
Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und bei Bedarf eine abweichende Versandanschrift.
Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis.

Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend durch die Deutsche Post AG oder durch Amtsboten zugestellt. 

Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an bischler@steinach.de, ketterer@steinach.de oder wegner@steinach.de einen Wahlschein beantragen.
In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift (Straße, Hausnummer, PLZ, Ort) angeben.

Bei Fragen zum Antragsverfahren wenden Sie sich bitte an

Frau Bischler, bischler@steinach.de, Tel. 07832/9198-0,     
Frau Ketterer, ketterer@steinach.de, Tel. 07832/9198-13, 
Frau Wegner, wegner@steinach.de, Tel. 07832/9198-13   

Wichtig!!!
Bitte beachten Sie, dass die Online-Beantragung nur bis einschließlich Mittwoch, den 04.03.2026, 16.00 Uhr, möglich ist!
Eine rechtzeitige Zustellung der Briefwahlunterlagen per Post ist später nicht mehr möglich.