Bebauungsplan Abfahrt B33

Bebauungsplan Abfahrt B33

Aufstellung des Bebauungsplanes "Abfahrt B 33" mit planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan mit Umweltbericht nach § 2 a BauGB auf Gemarkung Steinach

Neufassung des Aufstellungsbeschlusses aufgrund geändertem Geltungsbereich und frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Der Gemeinderat der Gemeinde Steinach hat am 17. Oktober 2017 in öffentlicher Sitzung auf Grund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen, den Bebauungsplan "Abfahrt B 33" aufzustellen.
Der Aufstellungsbeschluss wurde im Amtsblatt am 24. November 2017 bekannt gemacht.
Der Gemeinderat der Gemeinde Steinach hat am 10. September 2018 in öffentlicher Sitzung im Hinblick auf den geänderten Geltungsbereich den Aufstellungsbeschluss neu gefasst. Der geänderte Geltungsbereich ergibt sich aus dem untenstehenden Plankonzept.

Ziele und Zwecke der Planung:
Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Abfahrt von der B 33 zur Anbindung des „Gewerbegebietes Interkom Steinach/Raumschaft Haslach“ sowie der Gewerbegebiete „Bildstöckle“ und „Bildstöckle II“ an die B 33 geschaffen werden.

Der geänderte Geltungsbereich wurde gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch im Amtsblatt vom 21. September 2018 öffentlich bekannt gemacht.

Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

In der Sitzung des Gemeinderates am 10. September 2018 hat der Gemeinderat den Beschluss gefasst, eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit sämtlichen Unterlagen sind unten auf dieser Seite abrufbar.

Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung findet in Form einer Planauflage beim Bürgermeisteramt Steinach, Hauptamt, Zimmer 4, Hauptstraße 24, 77790 Steinach, vom 01.10.2018 bis 05.11.2018 während den üblichen Dienststunden statt: Mo.- Do. 8.00 – 12.00 Uhr, Fr. 8.00 – 14.00 Uhr, Mo.-Di. 14.00 – 16.00 Uhr, Do. 14.00 – 18.00 Uhr.
Dabei wird Gelegenheit zur Äußerung und zur Erörterung der Planung gegeben.

Das Bebauungsplanverfahren ruht derzeit.