Wasserentnahme am Dorfbachbrunnen in der Badenerstraße verboten
Die Gemeindeverwaltung weist darauf hin, dass eine Wasserentnahme am Dorfbachbrunnen in der Badenerstraße nicht gestattet ist.
Leider musste festgestellt werden, dass das entsprechende Hinweisschild der Gemeinde unbefugt durch einen Dritten entfernt wurde.
Des Weiteren wurden durch einen unbefugten Dritten widerrechtlich Handlungen am Schacht und am Hauptschieber vorgenommen.
Es ergeht der dringende Appell, derartige Handlungen zu unterlassen. Andernfalls sieht sich die Gemeindeverwaltung gezwungen, Anzeige zu erstatten.