Betretungsverbot - Vorsicht Lebensgefahr
Aufgrund des Waldbrandes am 11. August 2026 muss ein Teil des Waldgebiets in Steinach gemäß § 38 Landeswaldgesetz Baden-Württemberg komplett gesperrt werden.
Eine forstrechtliche Genehmigung des Landratsamtes Ortenaukreis zur Waldsperrung liegt vor.
Aufgrund der steilen Hanglage des betroffenen Gebietes kann es zu Steinschlägen sowie Baumbrüchen kommen, weshalb auch die Straße Steinach Lachen Richtung Prinzbach / Biberach bis auf Weiteres gesperrt bleibt.
Wir bitten um Beachtung und Einhaltung.